Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: November 2025)
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TailoRD GmbH, Kropsburgweg 40, 76187 Karlsruhe, (nachfolgend „TailoRD") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung von Cloud-Softwarelösungen (Software- as-a-Service, „SaaS") sowie für hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
(2)
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3)
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn TailoRD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4)
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit unter https://tailord.cloud/agb abrufbar.
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Angebote von TailoRD sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet.
(2)
Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Kundenangebotes durch TailoRD zustande, entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des Kunden-Accounts zur Nutzung der Software.
(3)
TailoRD kann mündliche Vereinbarungen durch schriftliche Bestätigung fixieren.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1)
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von webbasierten Softwarelösungen („Software") über das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen des vereinbarten Funktionsumfangs sowie ggf. ergänzende Unterstützungsleistungen (z. B. Schulung, Einrichtung, Support).
(2)
Die Software wird ausschließlich als SaaS-Lösung bereitgestellt; eine Installation beim Kunden erfolgt nicht. TailoRD schuldet weder die Überlassung des Quellcodes noch einer installierbaren Version der Software.
(3)
Supportleistungen, Einrichtungsunterstützung und Schulungen können auf Anfrage erbracht werden. Diese Leistungen erfolgen grundsätzlich unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. TailoRD behält sich jedoch vor, bei außergewöhnlichem Umfang oder intensiver Inanspruchnahme zukünftig eine angemessene Vergütung zu verlangen. In der Regel werden diese Leistungen im Zusammenhang mit dem Wechsel von einer anderen Software zu einem Produkt von TailoRD erbracht.
(4)
Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot, der Vertrag oder die Auftragsbestätigung.
§ 4 Nutzungsrechte
(1)
TailoRD räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software über das Internet zu nutzen.
(2)
Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder die Nutzung durch Dritte außerhalb der Organisation des Kunden ist unzulässig.
(3)
Der Kunde darf die Software nur für eigene betriebliche Zwecke einsetzen.
(4)
Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte verbleiben ausschließlich bei TailoRD.
§ 5 Verfügbarkeit und Leistungszeit
(1)
TailoRD stellt die Software mit einer jährlichen durchschnittlichen Verfügbarkeit von mindestens 98 % bereit. Davon ausgenommen sind Zeiten planmäßiger Wartungsarbeiten, die möglichst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden, sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von TailoRD liegen.
(2)
TailoRD ist berechtigt, die Software regelmäßig weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, soweit dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Hauptleistung entsteht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
(2)
Der Kunde sorgt dafür, dass die zur Nutzung der Software erforderliche technische Infrastruktur (Internetverbindung, aktuelle Browser) bereitsteht.
(3)
Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Zugangsdaten verantwortlich.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1)
Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot genannten Preis.
(2)
Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3)
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(4)
Die Vergütung richtet sich nicht nach der Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, sondern nach der Anzahl und Größe der vom Besteller betriebenen Standorte bzw. Klassen eines Standortes. TailoRD unterscheidet hierbei zwischen drei Standortkategorien: Stadtwache, Landwache und Außenstandort. Die Zuordnung der einzelnen Standorte zu einer Kategorie erfolgt einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern vor Vertragsabschluss. Grundlage der Preisberechnung ist die jeweils gültige Preisliste oder das individuelle Angebot von TailoRD. Änderungen der Standortstruktur (z. B. Eröffnung, Schließung oder Umklassifizierung eines Standorts, sowie das Anlegen einer neuen Klasse) sind TailoRD unverzüglich mitzuteilen und können eine Anpassung der Vergütung nach sich ziehen.
§ 8 Mängel und Leistungsstörungen
(1)
TailoRD gewährleistet die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit der Software.
(2)
Störungen sind vom Kunden unverzüglich mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung zu melden.
(3)
TailoRD wird gemeldete Mängel im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen.
(4)
Ein Anspruch auf vollständige Fehlerfreiheit besteht nicht; es gilt der Maßstab praktischer Tauglichkeit.
§ 9 Haftung
(1)
TailoRD haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2)
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Vertragsjahr geschuldeten Vergütung.
(3)
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
(4)
Der Kunde bleibt verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen vorzunehmen und den Zugriff Dritter auf vertrauliche oder personenbezogene Daten zu verhindern.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1)
TailoRD verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO und BDSG).
(2)
Wenn TailoRD im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
(3)
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Informationen.
(4)
TailoRD beachtet insbesondere die besonderen Anforderungen des Datenschutzes im Gesundheitswesen und verpflichtet sich, Gesundheits- und Einsatzdaten der Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 11 Vertragsdauer und Beendigung
(1)
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
(2)
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(3)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen diese AGB oder geltende Datenschutzbestimmungen schwerwiegend verstößt.
§ 12 Eigentum und Rechte nach Vertragsende
(1)
Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Software.
(2)
TailoRD ist berechtigt, nach Ablauf des Vertrags alle Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
(3)
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.
(4)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
TailoRD GmbH
Kropsburgweg 40
76187 Karlsruhe
HRB 743061, Amtsgericht Mannheim
Geschäftsführer: Peter Ewinger
E-Mail: contact@tailord.cloud